Visa-Informationen

Letzte Aktualisierung: 19.09.2024

Benötige ich für die Einreise nach Großbritannien ein Visum?

Ob Sie für die Einreise nach Großbritannien ein Visum benötigen, können Sie hier schnell und einfach prüfen: https://www.gov.uk/check-uk-visa

Wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit wie in Ihrem Reisepass angegeben, den Zweck Ihres Besuchs (Studium) und die Dauer Ihres Studiums (6 Monate oder weniger bzw. länger als 6 Monate).

Was benötige ich für die Einreise nach Großbritannien?

Bitte beachten Sie die Aktuelle Änderungen bei ETA-Visa für Großbritannien von der britischen Regierung am 10.09.24 angekündigt: Ab April 2025 benötigen alle Besucher, die kein Visum benötigen, für die Einreise in das Vereinigte Königreich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA).

Für Englischkurse von 6 Monaten oder weniger

Alle Nationalitäten

  • Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument. Ihr Reisepass sollte für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich gültig sein.
  • Möglicherweise werden Sie auch aufgefordert, Folgendes nachzuweisen:
    • Sie wurden von einer akkreditierten Institution zu einem Kurs zugelassen, z. B. durch einen Zulassungsbescheid auf offiziellem Briefpapier mit Angabe des Kursnamens, der Dauer und der Kosten
    • Sie sind in der Lage, sich und Ihre Angehörigen während Ihrer Reise zu versorgen (oder Sie erhalten finanzielle Unterstützung von jemand anderem)
    • Sie sind in der Lage, Ihre Rück- oder Weiterreise selbst zu bezahlen (oder verfügen über eine Finanzierung durch jemand anderen)
    • Sie haben eine Unterkunft für Ihren Aufenthalt organisiert
    • Sie werden das Vereinigte Königreich am Ende Ihres Besuchs verlassen

Wenn Sie unter 18 sind und alleine reisen

Möglicherweise müssen Sie ein Schreiben Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten vorlegen, in dem Folgendes steht:

  • Ihre Kontaktdaten und Ihre Zustimmung zu Ihrer Reise nach Großbritannien
  • Name, Geburtsdatum, Adresse und Verwandtschaftsverhältnis der Person, bei der Sie wohnen
  • ihr Einverständnis, dass Sie bei der im Schreiben genannten Person wohnen

Wenn Sie nicht bei einem nahen Verwandten wohnen

Ihre Eltern, Erziehungsberechtigten oder die Schule müssen die zuständige örtliche Behörde über Ihren Besuch informieren, wenn beide der folgenden Punkte auf Sie zutreffen:

  • unter 16 Jahren (oder unter 18 Jahren, wenn Sie eine Behinderung haben)
  • länger als 28 Tage von jemandem betreut werden, der kein enger Verwandter ist (sogenannte „private Pflege“)

Staatsangehörige ohne Visum (Sie benötigen kein Visum, um in das Vereinigte Königreich einzureisen)

  • Du nicht müssen ein Visum beantragen
  • Für die Einreise nach Großbritannien fallen keine Gebühren an.
  • Sie können als Student bis zu 6 Monate ohne Visum im Vereinigten Königreich bleiben
  • Bei Ihrer Ankunft können Sie die eGates für einen schnelleren Eintritt, wenn Sie:
    • ein biometrisches Symbol auf dem Umschlag Ihres Reisepasses haben
    • sind über 10 Jahre alt (10- bis 17-Jährige müssen von einem Erwachsenen begleitet werden)
    • sind entweder:
      • ein britischer Staatsbürger
      • Staatsangehöriger eines EU-Landes, Australiens, Kanadas, Islands, Japans, Liechtensteins, Neuseelands, Norwegens, Singapurs, Südkoreas, der Schweiz oder der USA (Wenn Sie am oder nach dem 2. April 2025 reisen, müssen Sie einen Antrag stellen für elektronische Reisegenehmigung (ETA). Eine Bewerbung ist ab dem 5. März 2025 möglich.)
      • ein Mitglied des Registered Traveller Service

Reisende mit Personalausweis können die eGates nicht nutzen.

Staatsangehörige mit Visum (Sie benötigen ein Visum, um nach Großbritannien einzureisen)

  • Abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit müssen Sie entweder einen Antrag stellen für elektronische Reisegenehmigung (ETA) oder ein Standard-Besuchervisum.
  • Für die Einreise nach Großbritannien wird eine Gebühr erhoben.
  • Folgende Nationalitäten können eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen:
    • Bahrain
    • Jordanien
    • Kuwait
    • Oman
    • Katar
    • Saudi-Arabien
    • Vereinigte Arabische Emirate

Ab dem 27. November 2024 können berechtigte Nicht-Europäer eine ETA beantragen und benötigen ab dem 8. Januar 2025 eine ETA für Reisen. Ab dem 5. März 2025 werden ETAs dann auf berechtigte Europäer ausgeweitet, die ab dem 2. April 2025 eine ETA für Reisen benötigen.

Prüfen Sie, wann Ihr Land eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) erhalten kann: https://www.gov.uk/guidance/check-when-you-can-get-an-electronic-travel-authorisation-eta

Sie müssen Staatsangehöriger eines dieser Länder sein und mit einem nationalen Reisepass reisen. Andere Reisepässe oder Reisedokumente sind nicht zulässig.

  • Andere Nationalitäten müssen einen Antrag stellen für Standard-Besuchervisum. Damit können Sie oder Ihr Schüler bis zu 6 Monate an einem Kurs teilnehmen.
  • Sie können Ihr Visum frühestens 3 Monate vor Reiseantritt beantragen.

Für Kurse über 6 Monate und bis zu 11 Monate

Alle Nationalitäten

  • Sie müssen einen Antrag stellen für Kurzzeit-StudienvisumDieses Visum gilt für Englischkurse, die länger als 6 Monate und bis zu 11 Monate dauern.
  • Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, um sich zu bewerben.
  • Die Beantragung einer Kurzzeit-Studienvisum.
  • Um dieses Visum zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass:
    • Sie wurden zu einem Englisch-Sprachkurs zugelassen, der länger als 6 Monate und bis zu 11 Monate dauert und keine anderen Fächer umfasst
    • Ihr Kurs ist mit einem akkreditierte Institution
    • Sie haben genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, ohne zu arbeiten oder Hilfe von öffentliche Mitteloder dass Verwandte und Freunde Sie unterstützen und beherbergen können
    • Sie können Ihre Rück- oder Weiterreise bezahlen
  • Wenn Sie unter 18 Sie müssen außerdem:
    • haben Vorkehrungen für Ihre Reise und Ihren Aufenthalt in Großbritannien getroffen
    • die Zustimmung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten zum Studium im Vereinigten Königreich haben
  • Mit diesem Visum können Sie für die Dauer Ihres Kurses plus zusätzliche 30 Tage im Vereinigten Königreich bleiben, solange Ihr Aufenthalt nicht länger als 11 Monate dauert.

Sie können nicht:

  • einen anderen Studiengang belegen oder Ihren Studiengang wechseln, während Sie in Großbritannien sind
  • Studium an einer staatlich finanzierte Schule
  • arbeiten oder geschäftlich tätig sein (dazu gehören bezahlte und unbezahlte Arbeit, Berufserfahrung oder Praktika)
  • dieses Visum verlängern
  • bringen Sie mit diesem Visum Familienmitglieder („Abhängige“) mit
  • Beantragen Sie die meisten Leistungen (öffentliche Mittel) oder die staatliche Rente

Bei Ihrer Bewerbung müssen Sie Folgendes angeben:

  • einen aktuellen Reisepass (mit einer leeren Seite für Ihr Visum) oder ein anderes gültiges Reisedokument
  • Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt während Ihrer Reise bestreiten können, beispielsweise Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen der letzten sechs Monate
  • Angaben zu Ihrem geplanten Aufenthaltsort und Ihren Reiseplänen – Sie sollten weder für die Unterkunft noch für die Reise bezahlen, bis Sie Ihr Visum erhalten haben
  • Nachweis, dass Sie Ihre Studiengebühren bezahlt haben bzw. über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um diese zu bezahlen

Sie müssen außerdem Folgendes angeben:

Unterlagen zu Ihrem Studiengang

Sie müssen einen schriftlichen Nachweis über den von Ihnen belegten Studiengang vorlegen. Dies kann beispielsweise ein Zulassungsbescheid der Bildungseinrichtung sein, aus dem Name, Dauer und Kosten des Studiengangs (inkl. Unterkunft) hervorgehen.

Je nach Ihren Umständen müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen, beispielsweise einen Nachweis über:

  • Aufenthaltserlaubnis für das Land, aus dem Sie sich bewerben (wenn Sie kein Staatsbürger sind)
  • Beruf, Einkommen, Ersparnisse oder Mittel des finanziellen Sponsors, die Ihr Studium unterstützen

Wenn Sie unter 18 sind

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie zusätzliche Dokumente vorlegen, wenn:

  • Sie reisen alleine
  • Sie reisen mit jemandem, der nicht Ihr Elternteil oder Erziehungsberechtigter ist

Alleinreisen

Sie können ohne Begleitung eines Erwachsenen (eine Person ab 18 Jahren) in das Vereinigte Königreich einreisen.

Sie benötigen die schriftliche Zustimmung beider Elternteile (oder eines Elternteils, wenn dieser die alleinige Verantwortung trägt) oder Ihres Erziehungsberechtigten. Diese muss bestätigen, dass sie mit Folgendem einverstanden sind:

  • Ihren Visumsantrag
  • Ihre Wohnsituation und Pflege in Großbritannien
  • Ihre Reise nach Großbritannien

Sie müssen außerdem nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts im Vereinigten Königreich über eine geeignete Unterkunft verfügen, darunter:

  • Name und Geburtsdatum der Person, bei der Sie wohnen werden
  • eine Adresse, an der Sie wohnen werden
  • Angaben zu Ihrem Verhältnis zu der Person, die Sie betreuen wird
  • schriftliche Zustimmung, damit sie sich während Ihres Aufenthalts in Großbritannien um Sie kümmern können

Ihre Eltern, Erziehungsberechtigten oder die Schule müssen die zuständige örtliche Behörde über Ihren Besuch informieren, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Sie sind unter 18 und haben eine Behinderung
  • Sie werden länger als 28 Tage von jemandem betreut, der kein enger Verwandter ist (sogenannte „private Pflege“).

Sie sollten eine Antwort der örtlichen Behörde vorlegen, sofern Sie eine haben.

Reisen mit einem Erwachsenen

Wenn Sie mit einem Erwachsenen (ab 18 Jahren) in das Vereinigte Königreich reisen, müssen Sie diese Person in Ihrem Visumantrag identifizieren.

Ihr Name erscheint auf Ihrem Visum und wenn Sie ohne sie im Vereinigten Königreich ankommen, wird Ihnen die Einreise nach Großbritannien verweigert.

Sie können in Ihrem Visumantrag bis zu zwei Erwachsene angeben. Ihr Visum ist nur gültig, wenn Sie mit mindestens einem von ihnen reisen.

Der Erwachsene kann gleichzeitig ein Visum beantragen, Sie müssen jedoch jeweils einen separaten Antrag ausfüllen.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Unterstützung beim Visumantragsverfahren benötigen, wenden Sie sich bitte an Kontakt!

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